16. Juli
Ereignisse
1945 — Gründung des Roten Kreuzes Sachsen
Am 16. Juli 1945 wurde die Organisation → Rotes Kreuz Sachsen für das Gebiet des Landes Sachsen (1945–1952) gegründet. Nachdem die bisherige Landesstelle IV des damaligen Deutschen Roten Kreuzes (1938–1945/46) durch Zusammenbruch des NS-Staats (1933–1945) infolge des Ende des Zweiten Weltkriegs (1939–1945) ihre Tätigkeit eingestellt hatte, suchte die staatliche Verwaltung eine Lösung zur Bewältigung der erheblichen humanitären Herausforderungen in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Daher schuf die Landesverwaltung Sachsen per Verordnung eine neue Landesorganisation vom Roten Kreuz. Bereits zwei Monate später wurde sie wieder aufgelöst.
1986 — BRK-Gesetz
Vom 16. Juli 1986 datiert das → Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz). Darin wird geregelt, dass das BRK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, die unter Wahrung der Grundsätze einer ministeriellen Aufsicht unterliegt und als Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband tätig ist.
Bayern ist das einzige Bundesland, das ein eigenes Gesetz für seinen Landesverband geschaffen hat. Die anderen Landesverbände haben die Rechtsform eines Vereins, aber das schließt nicht aus, ihnen eine landesrechtliche Sonderstellung als Gliederung der Nationalen Gesellschaft einzuräumen. Soweit sie sich nicht aus dem Genfer Abkommen ergibt, ist die Sonderstellung des Deutschen Roten Kreuzes bundesrechtlich im DRK-Gesetz weiter ausgeführt.
Weitere Informationen
Sachsen
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Bayern
- Artikel BRK-Gesetz
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