28. Juni

Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Ereignis

Am 28. Juni 1919 unterzeichnete die Weimarer Republik (1918–1933) nach dem vom Deutschen Kaiserreich (1871–1918) initiierten und verlorenen Ersten Welt­krieg (1914–1918) den Friedensvertrag von Versailles. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass sich Vereine nicht mit irgendeiner Art von Kriegsvorbereitung beschäftigen dürfen:

Unterrichtsanstalten, Hochschulen, Kriegervereine, Schützengilden, Sport- oder Wandervereine, überhaupt Vereinigungen jeder Art, ohne Rücksicht auf das Alter ihrer Mitglieder, dürfen sich nicht mit militärischen Dingen befassen.1

Damit entfiel für die deutschen Vereine vom Roten Kreuz — das Deut­sche Rote Kreuz wurde unter diesem Namen erst am 25. Januar 1921 gegründet — ihre bisherige Kernaufgabe als Nationale Gesellschaft, die Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes. Sie mussten sich hin zu Aufgaben in Friedenszeiten orientieren und sich auch unabhängiger von den betreffenden Behörden machen:

Diese Vereine, Gesellschaften, Unterrichtsanstalten und Hochschulen dürfen in keinerlei Verbindung mit dem Kriegsministerium oder irgendeiner anderen militärischen Behörde stehen.1

Das erforderte organisatorische Änderungen, die unter anderem zur Gründung des zivil ausgerichteten Deut­schen Roten Kreu­zes am 25. Januar 1921 führten.

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