Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Hilfe für Kriegsgefangene
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Kapitel 23: Hilfe für Kriegsgefangene
[Überleitung von vorherigen Kapitel]
[Auskunftswesen des Roten Kreuzes und Kriegsgefangenenpost im Ersten Weltkrieg]
Dem Kriegsministerium in Berlin war unmittelbar das Departement für Kriegsgefangene und das Zentralnachweisebüro unterstellt. Bei dem Departement lag die Verwaltung der Lager für die feindlichen Kriegsgefangenen und ihr Einsatz zur Arbeit, z. B. in Land- und Forst-
[Schwierigkeiten bei der Unterstützung von Kriegsgefangenen in Russland]
Viel größere Schwierigkeiten als nach dem Westen bereitete der Austausch von Briefen, Liebesgaben und Geldsendungen nach Rußland. Die gewaltige moralische Bedeutung der Stockholmer Konferenz von 1915 ist schon als Beispiel hervorgehoben worden. Von ihr aus entstand erst die Möglichkeit der Entsendung von Liebesgaben an die deutschen und österreich-ungarischen Gefangenen in Rußland und Sibirien. Um die sprachlichen Zensurschwierigkeiten zu beheben, wurden vorgedruckte Mitteilungskarten eingerichtet, die von den Angehörigen in Deutschland an die Gefangenen in Rußland geschickt werden konnten und mit deren Antwort wieder zurückwanderten. Jede dieser Karten mußte also viermal die Zensur passieren! Absender und Empfänger durfte je nur 20 Worte schreiben.
Der entsetzlichen Not und Verlassenheit der Kriegsgefangenen in Rußland und Sibirien konnte damit aber noch nicht gesteuert werden.
In großartiger Weise haben Delegierte des Schwedischen und Dänischen Roten Kreuzes, die in verschiedenen Zentralpunkten des riesigen Zarenreiches Hilfsausschüsse errichteten, unter schwerster Gefahr für Leben und Gesundheit Hilfe zu leisten versucht. Die Namen Elsa Brändström5, Anna Linder6 und Ethel van Heidenstam7 werden nie in Deutschland vergessen werden.8
Von entscheidender Bedeutung wurde es, daß der Präsident des Dänischen Roten Kreuzes, Prinz Waldemar von Dänemark9, der sowohl der Deutschen Kaiserin10 wie der Zarin-Mutter Maria Feodorowna11 nahe verwandt war, die Erlaubnis zu Reisen russischer Schwestern durch die Gefangenenlager in Deutschland und deutscher Schwestern durch die Gefangenenlager in Rußland erwirkte. Im Sommer 1915 fuhren die ersten 3 deutschen und 3 österreichischen Schwestern nach Petersburg, aber zunächst nur mit geringem Erfolg. Erst einer zweiten, verdoppelten Mission gelang es im Frühjahr 1916, alle Schwierigkeiten zu überwinden, einen persönlichen Befehl des Zaren zu erwirken und, jede einzelne Schwester begleitet von einem dänischen oder schwedischen Delegierten vom Roten Kreuz, die Gefangenenlager aufzusuchen.
Allein die Tatsache, einer deutschen Schwester von Angesicht zu An-
Nach Ausbruch der bolschewistischen Revolution 1917 gerieten manche der Schwestern in Gefangenschaft. Oberin Üxküll12 und Elsa Brändström entgingen nur mit knapper Not der Erschießung, Schwester Erika von Passow13, die mit einigen Unteroffizieren aus einem Gefangenenlager in Turkestan vor den herannahenden Roten entflohen war, ist — wahrscheinlich auf dem Wege nach Persien — mit ihren Begleitern verschollen. Eifrigste Nachforschungen an Ort und Stelle haben nicht die geringsten Spuren auffinden lassen.
Schwester Anne-Marie Wenzel14 hat noch bei der Heimschaffung der Gefangenen über Charbin und Japan 1919 erfolgreich mitwirken können.15
Erläuterungen
- ↑ Gemeint ist das I. Genfer Abkommen, also das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde, in der zweiten Fassung von 1906.
- ↑ Die Hilfsgesellschaften für Kriegsgefangene, die ordnungsmässig nach den Gesetzen ihres Landes gebildet worden sind und den Zweck verfolgen, die Vermittler der mildtätigen Nächstenhilfe zu sein, erhalten von den Kriegführenden für sich und ihre ordnungsmässig beglaubigten Agenten jede Erleichterung innerhalb der durch die militärischen Notwendigkeiten und die Verwaltungsvorschriften gezogenen Grenzen, um ihre menschenfreundlichen Bestrebungen wirksam ausführen zu können. Den Delegierten dieser Gesellschaften kann auf Grund einer ihnen persönlich von der Militärbehörde erteilten Erlaubnis und gegen die schriftliche Verpflichtung, sich allen von dieser etwa erlassenen Ordnungs‑ und Polizeivorschriften zu fügen, gestattet werden, an den Unterbringungsstellen sowie an den Rastorten der in die Heimat zurückkehrenden Gefangenen Liebesgaben zu verteilen.
- ↑ Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde vom 6. Juli 1906.
- ↑ Siehe Artikel Internationales Komitee vom Roten Kreuz.
- ↑ Elsa Brändström (1888–1948).
- ↑ Anna Linder (1873–1950).
- ↑ Ethel von Heidenstam (1881–1979).
- ↑ Diese Vorhersage traf nicht zu. Elsa Brandström ist weiterhin bekannt, und es sind Schulen und andere Einrichtungen nach ihr benannt, während Anna Linder und Ethel von Heidenstam praktisch vergessen sind.
- ↑ Waldemar von Dänemark (1858–1939).
- ↑ Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach (1811–1890).
- ↑ Dagmar von Dänemark (1847–1928).
- ↑ Alexandrine Gräfin von Üxküll-Gyllenband (1873–1963).
- ↑ Der Verbleib und die Lebensdaten von Erika von Passow sind unbekannt geblieben.
- ↑ Anne-Marie Wenzel (1869–1962).
- ↑ Anne-Marie Wenzel, Deutsche Kraft in Fesseln. Fünf Jahre deutscher Schwesterndienst in Sibirien (1916-1921), Potsdam 1931.
