Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Nachschlagewerk über das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
(Weitergeleitet von Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Allgemeines
Während der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde 1943 die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO)[1] um eine Regelung speziell für das damalige Deutsche Rote Kreuz (1938–1945/46) erweitert. Die Kennzeichen für Kraftfahrzeuge des DRK bekamen die Buchstaben RK vorangestellt, und als Zulassungsstelle wurde die Organisation selbst ermächtigt:
Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge) für die dem Deutschen Roten Kreuz gehörigen Kraftfahrzeuge werden durch das Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes ausgeübt.[2]
Die Regelung wirkte nur von 1943 bis 1945.
Weitere Informationen
- Wikipedia.de, Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch)
- Artikel Deutsches Rotes Kreuz
Erläuterungen
- ↑ Heute ist das die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- ↑ Ergänzung von § 68 Abs. 3 StVZO, Reichsgesetzblatt I 1943, Seite 536.
