Felix Grüneisen: Das Deutsche Rote Kreuz in Vergangenheit und Gegenwart – Hilfsschwestern und Helferinnen
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Kapitel 17: Hilfsschwestern und Helferinnen
[Bedarf an nicht beruflich qualifiziertem Pflegepersonal]
[Ausbildung von weiblichem Hilfspersonal durch die Frauenvereine]
Für den Kriegsfall sollten ausschließlich Berufsschwestern zur Verfügung gestellt werden. Um so wichtiger war es, für die Heimat — besonders für die mit Schwestern besetzten Arbeitsfelder in eigenen und behördlichen Krankenanstalten — Ersatzkräfte zur Verfügung zu haben und diese schon in Friedenszeiten vorzubereiten. Zu diesem Zweck wurden Mädchen und Frauen, die sich geeignet erwiesen, aber nicht den Wunsch oder die Möglichkeit hatten, ihr Leben ausschließlich dem Krankenpflegeberuf zu widmen, zu vorübergehender Ausbildung in einem Kranken- und Mutterhaus2 vom Roten Kreuz einberufen. Die Ausbildungszeiten waren verschieden bemessen, betrugen aber mindestens ein Vierteljahr. Es bildete sich eine gewisse Reserve, die verpflichtet war, in Wiederholungskursen die erworbenen Kenntnisse immer wieder aufzufrischen und neue Fühlung mit dem Mutterhaus zu gewinnen.
Die Träger dieser Ausbildung waren jedoch nicht die Mutterhäuser und Schwesternschaften selbst, sondern die Frauenvereine vom Roten Kreuz, die listenmäßig diese Ersatzkräfte führten.
[Standardisierung der Ausbildung von Hilfsschwestern]
Nach diesen Bestimmungen wurde festgesetzt, daß die Ausbildung als Hilfsschwester nur in einer Krankenanstalt vom Roten Kreuz oder einem von dem Deutschen Zentralkomitee als gleichberechtigte Ausbildungsstelle bezeichneten Krankenhause erfolgen durfte. Während der Ausbildung wohnten die Schülerinnen in der Ausbildungsstätte und waren der Hausordnung unterworfen. Gegen Zahlung eines gering bemessenen Pflegesatzes wurde Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung, bei Erkrankung unentgeltliche Behandlung und Aufnahme im Krankenhaus gewährt. Die Ausbildung selbst war kostenlos. Die theoretische und praktische Unterweisung war meist mit der der Schwesternschülerinnen auf Grund des Amtlichen Lehrbuches für die Krankenpflege verbunden.
Die Ausbildung zur Hilfsschwester dauerte sechs Monate. Zum Abschluß fand eine Prüfung statt, nach deren Bestehen sie einen Ausweis als Hilfsschwester vom Roten Kreuz erhielt. Unter Anrechnung der sechsmonatigen Ausbildungszeit konnte die Hilfsschwester in die volle krankenpflegerische Ausbildung als Berufsschwester vom Roten Kreuz übertreten.4
[Verwaltung und Fortbildung der Hilfsschwestern durch die Frauenvereine]
Über die Hilfsschwestern vom Roten Kreuz wurde von den Frauenvereinen, welche die Ausbildung veranlaßt hatten, eine Liste geführt, die ständig auf dem laufenden zu halten war. Bei Wechsel des Wohnortes fand Überweisung in den dort zuständigen Frauenverein statt. Diese Listen bildeten bei den Mobilmachungsvorarbeiten die Grundlage für die Deckung des Bedarfes an Pflegepersonal und für dessen Verwendung im Kriegsfall.
In den ersten drei Jahren nach der Ausbildung hatte alljährlich, später alle zwei Jahre, eine Übung von je sechs Wochen Dauer zur Ergänzung der Kenntnisse und zur Pflege der Beziehungen zur Schwesternschaft stattzufinden.
[Reglungen für Helferinnen mit noch geringerer Qualifikation]
Neben diesen Hilfsschwestern bestanden nun aber weiter Ersatzkräfte,
Als Unterlage für den theoretischen Unterricht diente das von Generalarzt Dr. Körting5 bearbeitete Unterrichtsbuch für die weibliche freiwillige Krankenpflege.6 An die Stelle der Tätigkeit im Krankenhaus konnte bei der Fortbildung, also bei den Wiederholungskursen, auch der Einsatz im Verwaltungs- und Wirtschaftsbetrieb eines Krankenhauses treten.
Die listenmäßige Führung der Helferinnen war ebenso geregelt wie die der Hilfsschwestern. Sie lag ausschließlich in der Hand der Frauenvereine vom Roten Kreuz.
Von den süddeutschen Frauenvereinen wurden die Bestimmungen nicht wörtlich übernommen. Besonders in Baden hielt man an der Dauer der praktischen Tätigkeit von mindestens 3 Monaten fest, die sich aus der Ursprungszeit der Badischen Schwesternschaft 1859 erhalten hatte.
Bei Beginn des Weltkrieges7 standen annähernd 2000 Hilfsschwestern und eine wesentlich größere Zahl von Helferinnen für die Mobilmachung zur Verfügung.
Erläuterungen
- ↑ Gemeint ist die vorletzte Jahrhundertwende, also vom 19. ins 20. Jahrhundert.
- ↑ Siehe Artikel Mutterhaus.
- ↑ Zu dieser Zeit hieß dieser Landesverein bereits Preußischer Landesverein vom Roten Kreuz.
- ↑ Grob vergleichbar war das staatliche Schwesternhelferinnen- bzw. Pflegehilfskräfte-Programm in Westdeutschland, im Rahmen des Zivilschutzes, woran das Deutsche Rote Kreuz teilnahm. Heute gibt es umfangreichere Qualifikationen, die unter dem Oberbegriff Pflegeassistent zusammengefasst werden.
- ↑ Georg Körting (1844–1919).
- ↑ Das Unterrichtsbuch für die weibliche freiwillige Krankenpflege erschien erstmals 1907 und wurde bis in die 1930er-Jahre immer wieder neu aufgelegt. Es hatte also den Status eines Standardwerks.
- ↑ Erster Weltkrieg (1914–1918).
